Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr für den Bezug von Informations- und Applikationsleistungen über das B2B-Webportal: www.notos-xperts.de der NOTOS Xperts GmbH

Teil A: NX-DS-Portal-AGB

  1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
    1. Die NOTOS Xperts GmbH ist Betreiber des NX-Datenschutz-Portals (abrufbar unter www.notos-xperts.de/nx-ds-portal) und bietet ausschließlich Unternehmen, Unternehmern, Verbänden, Vereinen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren nachgelagerten Behörden und Organisationseinheiten (nachfolgend Kunden genannt) den Zugang und die Nutzung des NX-Datenschutz-Portals über das Web.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NX-Datenschutz-Portals (NX-DS-Portal-AGB) gelten für alle Kunden mit dem ersten Zugriff auf die im NX-Datenschutz-Portal bereitgehaltenen Inhalte, Internetdienste und Waren. Diese B2B-Portal-AGB werden durch die nachstehenden Informationen im Elektronischen Geschäftsverkehr und den Datenschutzhinweis jeweils in seiner aktuellen Fassung in dem Portal ergänzt.
    3. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Nutzungs-, Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
    4. Die Kunden sind berechtigt, die im NX-Datenschutz-Portal angebotenen Informationen und Dienste nach den folgenden Bestimmungen zu nutzen.
  2. Leistungen; Kosten; Einzug von Vergütungen
    1. Das Informations- und Leistungsangebot des Betreibers richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Unternehmer, Verbände, Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren nachgelagerten Behörden und Organisationseinheiten (Kunden). Unternehmen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Anmeldung oder Inanspruchnahme der angebotenen Informationen und Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    2. Der Kunde kann im geschlossenen NX-DS-Portal auf datenschutzrechtliche Informationen, bereitgestellte Templates und Assessment-Tools zugreifen, diese herunterladen und/oder in seinen dedizierten, geschlossenen Kundenbereich mit eigenen Informationen und Daten befüllen.
    3. Die im NX-DS-Portal beziehbaren Informationen und Leistungen bestehen unter anderem aus:
      • Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Portals nach Zulassung des Kunden gem. Ziffer 3;
      • Vergabe von Rollen mit verschiedenen Berechtigungen inklusive Nutzerkonten für Mitarbeiter (Nutzer)
      • Bereithaltung eines elektronischen Kontrollboards (Dashboard) zur Bedienung und Nutzung des Portals;
      • Bereithaltung der Möglichkeit zum Download von Datenschutz (DS)-Templates, wie bspw. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), Joint-Controller-Agreements (JCA), Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), Transfer-Impact-Assessments (TIA), etc.;
      • Bereithaltung der Möglichkeit zur Durchführung von datenschutzrechtlichen Self-Assessments und/oder von durch qualifiziertem und zertifiziertem Fachpersonal geführten Datenschutz-Assessments mit Report-Funktion;
      • Bereithaltung eines dedizierten und geschlossenen Mandantenbereichs mit der Möglichkeit zur Hinterlegung und Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Dokumentationen inkl. eines datenschutzrechtlichen KPI-Reports;
      • Kostenpflichtige Erbringung von Beratungs- und Gestaltungsleistungen gegenüber (gewerblichen) Nutzern, insbesondere die Erstellung und/oder Begleitung von Datenschutz-Assessments, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Transfer-Impact-Assessments, Anfertigung oder Vervollständigung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten und vertraglichen Regelungen für den Datentransfer.
    4. Der Betreiber kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Betreiber wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren.
    5. Die Kosten und Abrechnungsmodalitäten für Abonnements des NX-DS-Portals und einzelnen Leistungen und Transaktionskosten sind der aktuellen Preisliste auf notos-xperts.de/nx-ds-portal zu entnehmen. Für die Preisbestimmung der einzelnen Dienste ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Betreiber (Bestellung) jeweils aktuelle Preisliste maßgeblich. Im Falle der Vertragsverlängerung ist die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung jeweils aktuelle Preisliste maßgeblich, sofern der Nutzer den geänderten Bedingungen per Buttonbetätigung explizit zugestimmt hat oder der gewerbliche Nutzer (Unternehmer) vom Betreiber mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Vertragsverlängerung gesondert auf die geänderten Preise hingewiesen wurde und die Leistungen unwidersprochen weiter in Anspruch nimmt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Preise gesondert hingewiesen.
    6. Der Betreiber behält sich vor, für individuelle Dienste gegenüber Unternehmen, wie bspw. geführte Datenschutz-Assessments, ergänzende Bedingungen und Preise zu vereinbaren.
    7. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland gültigen Umsatzsteuer.
    8. Beim Erwerb von Zusatzleistungen durch Zahlung eines einmaligen Betrages wird die Vergütung mit Vertragsschluss eingezogen.
    9. Beim Erwerb eines Abonnements wird die Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Voraus für die jeweilige Mindestlaufzeit eingezogen. Verlängert sich der Subskriptionsbezug automatisch, wird die Vergütung zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums im Voraus eingezogen.
    10. Werden von uns Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.
  3. Zulassungs- und Nutzungsvoraussetzungen; Registrierung
    1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Informationen und Dienste des NX-DS-Portals ist die Anmeldung und Eröffnung eines Kundenkontos. Dies ist direkt im Webportal möglich. Der Kunde wird im Rahmen seiner Anmeldung vom Betreiber aufgefordert, die Geltung dieser AGB nebst Anlagen, wie Preisliste anzuerkennen. Nach erfolgter Anmeldung übersendet der Betreiber dem Kunden aus Sicherheitsgründen zunächst eine E-Mail, in der der Kunde seine Anmeldung durch Klicken auf das Feld "E-Mail Bestätigen" bzw. durch die Eingabe des übermittelten Aktivierungscode mit seiner E-Mail-Adresse authentifiziert. Danach wird der Kunde auf das Portal weitergeleitet, in dem der Betreiber die Anmeldung final bestätigen kann. Erst danach ist der Anmeldeprozess abgeschlossen.
    2. Wie der jeweilige Vertrag zustande kommt, hängt davon ab, über welchen Weg der Kunde sich erstmalig für das NX-DS-Portal anmeldet und ob der Kunde zusätzliche entgeltliche Leistungen in Anspruch nimmt:
      • Bei Anmeldung über das Webportal kommt der Nutzungsvertrag nach vollständigem Abschluss des Anmeldeprozesses zustande;
      • Der Kunde hat die Möglichkeit entweder einzelne Zusatzleistungen durch Zahlung eines einmaligen Betrages oder dauerhaft innerhalb eines Abonnements zu erwerben. Der Vertrag über diese zusätzlichen Leistungen kommt über das Portal zustande, wenn der Kunde auf den Button "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" oder ein vergleichbares Feld klickt und erfolgreich seine Zahlungsdaten übermittelt hat.
    3. Zur Registrierung als Kunde sind volljährige (=/> 18 Jahre) Unternehmer und Unternehmen berechtigt. Der Kunde hat bei der Registrierung oder bei der Bestellung ohne Registrierung Angaben über seinen Status als Unternehmer zu machen; sämtliche Angaben haben der Wahrheit zu entsprechen. Kunden haben die Möglichkeit im Rahmen der angebotenen Rollen- und Rechtevergabe, Mitarbeitern einen Nutzungszugang zum NX-DS-Portal einzuräumen.
    4. Der Betreiber behält sich die Überprüfung der vom Kunden angegebenen Daten auf Plausibilität und, bei negativem Ergebnis, die sofortige Sperrung des Kundenkontos vor.
    5. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung des NX-DS-Portals besteht nicht. Die Zulassung entfällt bei Fortfall der dafür vorgesehenen Voraussetzungen.
  4. Eigencontent, Fremdcontent und Ihr Content
    1. Auf NX-DS-Portal findet der Kunde und dessen Nutzer Beiträge und Inhalte sowie Serviceangebote des Betreibers und von externen Servicepartnern. Auch der Kunde kann Inhalte auf NX-DS-Portal in seinem Kundenbereich hochladen.
    2. Dabei gilt grundsätzlich: Jeder ist für seine Inhalte verantwortlich.
    3. Dem Kunden und deren Nutzern ist es nicht erlaubt, Informationen, Inhalte, Bilder, Videos, Neuigkeiten und Nachrichten sowie Dateien, deren sachliche Richtigkeit zweifelhaft sind, die gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften, gegen die Rechte Dritter, gegen die guten Sitten (bspw., weil sie rassistisch, sexistisch, diskriminierend, volksverhetzend, pornographisch, radikal oder ansonsten anstößig sind) verstoßen oder von Viren befallen sind, auf das NX-DS-Portal hochzuladen.
    4. Darüber hinaus enthält NX-DS-Portal Verknüpfungen zu Websites/Apps Dritter ("externe Links"). Diese Websites/Apps unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Betreiber des NX-DS-Portal hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass der Betreiber des NX-DS-Portal sich die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen machen. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Betreiber ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden wir jedoch derartige externe Links unverzüglich löschen und bestmöglich dafür sorgen, dass uns bekannte rechtswidrige Inhalte nicht wieder hochgeladen werden können. Hierfür steht vielerorts ein Melde-Button bzw. ein Melde-Formular zur Verfügung, mittels der entsprechende Hinweise und Beschwerden an uns übermittelt werden können. Der Kunde hat diesbezüglichen das Notice-and-take/stay-down-Verfahren sowie die Bestimmungen von Ziffer 8 und 9 dieser AGB zu beachten.

 

  1. Rechte und Pflichten des Kunden
    • Der Kunde ist berechtigt, die Leistungen des NX-DS-Portals im Rahmen seiner ihm vom Betreiber eingeräumten Zugriffsmöglichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen. Er ist verpflichtet, rechtswidrige Handlungen und Missbrauch der Zugriffsmöglichkeiten auf das System zu unterlassen.
    • Der Kunde darf die Software ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigene Mitarbeiter (Nutzer) nutzen.
    • Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht und meldet einen unberechtigten Zugriff unverzüglich an den Betreiber.
    • Der Kunde ist verpflichtet, seine Kundendaten fortlaufend auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen bzw. zu aktualisieren.
    • Der Kunde ist für Inhalte, die er in die hierfür vorgesehenen Bereiche einstellt (wie z.B. Self-Assessments, DSFAs, TIAs) alleinverantwortlich. Der Betreiber macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen und überprüft diese Inhalte – mit Ausnahme von ausdrücklich diesbezüglich vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen – in der Regel nicht von sich aus.
    • Soweit der Betreiber im Auftrag des Kunden Inhalte erstellt und gestaltet, ist der Kunde verpflichtet, die Inhalte – dies gilt in besonderem Maße bei Verwendung von Inhalten und Material, die vom beauftragenden Kunde stammen – bestmöglich darauf zu überprüfen, ob alle gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter beachtet werden. Eine Veröffentlichung im geschlossenen Bereich erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
    • Kunden sind gegenüber dem Betreiber berechtigt – und vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Betreiber gehalten – die Sperrung oder Entfernung von eingestellten Informationen, Inhalten, Neuigkeiten und Nachrichten sowie Dateien zu verlangen, deren sachliche Richtigkeit zweifelhaft ist, gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt sowie den Kunden in seinen eigenen Rechten verletzt (Notice-and-take/stay-down-Verfahren).
    • Der Kunde hat im Rahmen seiner Zugriffsmöglichkeiten in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
    • Wird der Betreiber aufgrund eines der unter Ziffern 5.1 bis 5.5 genannten Verstöße von Dritten oder einem Kunden in Anspruch genommen, verpflichtet sich der für den Verstoß verantwortliche Kunde, den Betreiber von jeglichen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die dem Betreiber aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes behält sich der Betreiber ausdrücklich vor.
    • Der gewerbliche Kunde verpflichtet seine auf NX-DS-Portal agierenden Mitarbeiter (Nutzer) entsprechend seiner Verpflichtungen aus diesen AGB.

 

  1. Rechte und Pflichten des Betreibers
    • Der Betreiber verpflichtet sich, eigene redaktionelle und fachliche Beiträge und sonstige Leistungen bestmöglich auf Aktualität, sachliche Korrektheit, Vollständigkeit und Sicherheit zu überprüfen.
    • Der Betreiber geht Beschwerden von Kunden, Nutzern und Dritten über Regel- und/oder Vertragsverstöße und Mitteilungen über etwaig rechtswidrige Inhalte nach und entscheidet, welche Maßnahmen im Fall von Regelverstößen zu treffen sind.
    • Der Betreiber behält sich vor, eingestellte Informationen, Inhalte, Neuigkeiten und Nachrichten sowie Dateien durch anlasslose Stichprobenkontrollen und anlassbezogene Verdachtskontrollen (insbesondere um Wiederholungsfälle auszuschließen) auf sachliche Richtigkeit, Sicherheit und rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
    • Der Betreiber behält sich vor, eingestellte Informationen, Inhalte, Neuigkeiten und Nachrichten sowie Dateien, deren sachliche Richtigkeit zweifelhaft sind, die gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften, gegen die Rechte Dritter, gegen die guten Sitten verstoßen oder von Viren befallen sind, nach Kenntniserlangung – gleich, ob durch Selbstfeststellung oder durch Hinweis – und je nach Schwere der im Raum stehenden Verletzung (in der Regel) mit oder (in schwerwiegenden Fällen) auch ohne vorheriger Anhörung und Ankündigung gegenüber dem einstellenden Kunden und Nutzer zu blockieren oder zu entfernen und ein erneutes Hochladen bestmöglich zu verhindern (Notice-and-take/stay-down-Verfahren). Ansprüche, die aufgrund der Entfernung solcher rechtswidrigen Informationen oder Dateien hergeleitet werden, können nicht gegen den Betreiber geltend gemacht werden.
    • Verstößt der Kunde gegen eine Pflicht gem. Ziffern 6.1 bis 6.4 ist der Betreiber berechtigt, die entsprechenden Daten zu löschen bzw. die Zugriffsmöglichkeit auf NX-DS-Portal ganz oder teilweise zu entziehen. Gleiches gilt sowohl bei sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden als auch aufgrund begründeter Beschwerden von Kunden, Nutzern oder Dritten nach dem Notice-and-take/stay-down-Verfahren.
    • Soweit der Betreiber im Auftrag des Kunden Inhalte (DSFA, TIA, VVT) erstellt und gestaltet, ist der Betreiber – sofern nicht anders vereinbart – berechtigt, auf sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken) der Webpräsenzen (Website, Portale) des Kunden zurückzugreifen und diese für die Umsetzung des beauftragten Eintrages zu verwenden. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
    • Die inhaltliche und technische Ausgestaltung, insbesondere Form und Inhalt von NX-DS-Portal, liegen ausschließlich im Ermessen des Betreibers. Der Betreiber behält sich insoweit das Recht vor, alle kostenfrei angebotenen Leistungen jederzeit einzustellen, einzuschränken, zu erweitern, zu ergänzen oder zu verbessern.

 

  1. Vertragslaufzeit; Kündigung
    • Der diesen AGB zugrunde liegende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und beginnt mit der Zulassung des Kunden durch den Betreiber gem. Ziffer 3.
    • Der Kunde hat das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen sein NX-DS-Portal-Kundenkonto zu löschen und somit auch seinen Nutzervertrag zu beenden. Hierzu muss er nur die erforderlichen Einstellungen in seinem Profil vornehmen. Es ist zu beachten, dass nach Löschung des Kundenkontos sämtliche eingestellten Inhalte und Daten vom Betreiber gelöscht werden oder gelöscht werden könnten und der Nutzer auch auf bereits erworbene Inhalte keinen Zugriff mehr hat. Sollte sich der Kunde zum Zeitpunkt der Löschung seines Kontos innerhalb der Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements befinden oder eine Zusatzleistung erworben haben, die noch nicht abschließend verwendet wurde, erfolgt keine – auch nicht anteilige – Rückerstattung der Vergütung.
    • Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzungsvertrag inklusive Kunden- und Nutzerkontos ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier (4) Wochen in Textform zu kündigen. Der Betreiber hat bei Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts die Wahl, ob er die vom Nutzer bezahlten Vergütungen für noch nicht beendete Abonnements und/oder Zusatzleistungen dem Kunden (anteilig) erstattet oder die Beendigungswirkung der Kündigung frühestens mit dem Ablauf der am längsten laufenden, kostenpflichtigen Leistung eintreten lässt.
    • Die Vertragslaufzeiten von kostenpflichtigen Leistungen und Abonnements sind in der Preisliste des Betreibers geregelt. Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abonnement ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung zum Ende der Mindestlaufzeit beziehungsweise zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigen, indem er in seinem Kundenprofil die entsprechende Einstellung vornimmt. Alternativ kann der Kunde auch per E-Mail an service@notos-xperts.de die Kündigung seines Abonnements erklären.
    • Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Betreiber insbesondere:
    • der schwerwiegende Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB;
    • die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen;
    • Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen trotz Mahnung;
    • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kunden oder die Abweisung des entsprechenden Eröffnungsantrages mangels Masse.
    • Das Recht des Betreibers die Zugriffsmöglichkeiten des Kunden auf NX-DS-Portal ganz oder teilweise gem. Ziffer 6.4 zu entziehen, bleibt unberührt.

 

  1. Gewährleistung der Verfügbarkeit und Funktionalität der Leistungen und Rückerstattung der Gegenleistung; Regelungen nach der DIRL
    • Das NX-DS-Portal wird grundsätzlich mit einer Beschaffenheit, einschließlich der Funktionalität, der Kompatibilität, der Zugänglichkeit, der Kontinuität und Sicherheit zur Verfügung gestellt, die bei digitalen Produkten derselben Art üblich ist und die der Kunde unter Berücksichtigung der Art des digitalen Produkts erwarten kann. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages mit dem Betreiber über die vorhandenen Funktionalitäten, der Kompatibilität, der Zugänglichkeit, der Kontinuität und Sicherheit von NX-DS-Portal eingehend zu informieren und erkennt die Ausführung der Leistungen in der beschrieben Art und Umfang als vertragsgemäß an.
    • Bei kostenpflichtigen Leistungsangeboten erfolgt für den Fall der vom Betreiber verschuldeten Nichtverfügbarkeit der Leistung im erheblichen Umfang (> 2 % Nichtverfügbarkeit) die anteilige Rückerstattung der Gegenleistung. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der in der Vertragslaufzeit auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der planmäßigen Wartungszeiten und der Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich des Betreibers (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) liegen. Während der Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass die vorgenannten Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Die planmäßigen Wartungsarbeiten finden außerhalb der Kernarbeitszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr MEZ) statt.

 

  1. Haftung; Haftungsbegrenzung
    • Der Betreiber haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei vom Betreiber oder seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen dieses Nutzungsvertrages leicht fahrlässig verursachten Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Betreibers gegenüber Kunden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, die für die Erfüllung vertraglicher Zwecke notwendig ist, und auf deren Erfüllung sich der Kunde verlassen hat oder hätte verlassen können. In der Summe ist die Haftung auf höchstens 50.000 Euro je Haftungsfall begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
    • Soweit NX-DS-Portal mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist der Betreiber für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Der Betreiber macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Die Haftung für fremde Inhalte ist bei Unkenntnis des Betreibers ausgeschlossen. Sofern der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Betreiber den Link zu diesen unverzüglich beseitigen.
    • Der Betreiber haftet nicht für die sachliche Richtigkeit von Daten sowie für die Rechtskonformität von Inhalten, die in NX-DS-Portal durch Kunden und deren Nutzer eingestellt oder gegenüber dem Betreiber freigegeben wurden. Der Betreiber macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Auf die Möglichkeit der Einleitung eines Notice-and-take/stay-down-Verfahrens (Ziffern 4.4, 5.5, 6.4, 6.5, 9.3) wird hingewiesen.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse betreffen nicht die Ansprüche der Kunden und Nutzer aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für den Betreiber zurechenbare Schäden an Leben, Körper- und Gesundheit von Kunden und Nutzern.

 

  1. Datenschutz
    • Der Betreiber hat umfassende technische wie auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, um die vertrauliche und ausschließlich zweckbestimmte Behandlung von Daten sicherzustellen. Der Missbrauch durch rechtswidrige Handlungen Dritter kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
    • Der Betreiber verpflichtet sich, die bei der Registrierung gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht oder der Kunde nicht ausdrücklich seine Einwilligung, bspw. durch die explizite Betätigung eines Veröffentlichungsbuttons für soziale Netzwerke, gegeben hat. Diese Regelung über den Umgang mit Daten wird durch den Datenschutzhinweis konkretisiert und ergänzt. In dem Datenschutzhinweis wird insbesondere geregelt und darüber aufgeklärt, in welchem Umfang personenbezogene Daten für andere Kunden sichtbar sind und welche Möglichkeiten der Kunde hat, die Weitergabe an andere Kunden zu steuern.
    • Soweit der Betreiber Inhalte für den Kunden erstellt, die personenbezogene Daten enthalten und im dediziert geschlossenen Bereich des Portals eingestellt werden, so erfolgt die Verarbeitung des Betreibers als Auftragsverarbeiter. Der entsprechende Auftragsverarbeitungsvertrag ist hier abrufbar und gilt mit Abschluss dieses Vertrages.
    • Der Betreiber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die mit der Administration und/oder dem Betrieb der Plattform betraut sind, auf die strenge Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu verpflichten.
    • Der Betreiber ist bei der Registrierung von Unternehmen als Kunde berechtigt, zum Zweck der eigenen Kreditprüfung ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von sog. Auskunfteien abzurufen und aktualisierte Auskünfte zu erhalten.
    • Soweit der Kunde personenbezogene Daten eines anderen Kunden oder Nutzers einstellt, sichert er zu, dass er hierzu berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, den betroffenen Kunden oder Nutzer von der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Urheber- und Schutzrechte
    • Der Betreiber ist Inhaber sämtlicher Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte bzgl. der eigenen Beiträge und sonstiger eigener Inhalte.
    • An Beiträgen und Inhalten, wie z.B. VVT, DSFA, TIA, etc., die von Kunden innerhalb von NX-DS-Portal zum Zwecke des Abrufs hochgeladen werden, verbleiben die Eigentums-, Schutz- und Urheberrechte bei dem hochladenden Kunden. Soweit erforderlich, räumt der hochladende Kunde dem Betreiber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke des Abrufs durch Kunden auf NX-DS-Portal ein, ohne dass sich der Betreiber die fremden Inhalte hierdurch zu eigen macht.
    • Ziffer 11.2 gilt für Inhalte entsprechend, die durch den Betreiber für Kunden erstellt, jedoch durch den Kunden freigegeben werden.
    • Der Kunde verpflichtet sich, die auf NX-DS-Portal enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise des Betreibers oder anderer Kunden auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

 

  1. Nichtanwendbarkeit von Alternativen Streitbeilegung: OS-Plattform und Streitbeilegungsverfahren nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    • Da sich unsere Angebote ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen richten, kommt die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus hier geschlossenen Online-Kaufverträgen erwachsen, vorliegend nicht in Betracht.
    • Wir sind des Weiteren nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. Allgemeines
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. Der Betreiber ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
    • Der deutsche Vertragstext dieser AGB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.
    • Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.
    • Die ergänzenden Bestandteile dieser AGB können im öffentlichen Bereich von NX-DS-Portal abgerufen werden.
    • Diese AGB treten an die Stelle aller früheren AGB und ersetzen diese. Weitere Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform per E-Mail vom Betreiber mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart, sofern der Kunde die bereitgehaltenen Leistungen des Betreibers weiterhin in Anspruch nimmt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung dieser AGB gesondert hingewiesen.

 

Teil B: Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i BGB i.V.m. Artikel 246 c EGBGB

Soweit Sie beim Besuch unseres oder mittels anderer Fernkommunikationsmittel bei uns Leistungen bestellen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

  • Anbieteridentität:

NOTOS Xperts GmbH

Heidelberger Str. 6

D-64283 Darmstadt

Telefon +49 6151 520 10 0

info@notos-xperts.de

www.notos-xperts.de

 

Vertretungsberechtigte: RA Jens Engelhardt, GF und Erdem Durmus, ppa.

Registergericht Amtsgericht Darmstadt HRB 98356

Sitz der Gesellschaft: Darmstadt

Ust.Id-Nr.: DE320636374

 

(2)         Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Services und Inhalte (Leistungen) sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Leistungs- und/oder Produktbeschreibungen im NX-DS-Portal.

(3)         Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind ausschließlich Deutsch und Englisch.

(4)         Die Präsentation unserer Leistungen im NX-Datenschutz-Portal stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie haben die Möglichkeit, sich per Mausklick zu registrieren und/oder Leistungen auszuwählen und in Ihren Bestellkorb zu legen. Solange sich die Waren in Ihrem Bestellkorb befinden, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre getroffene Auswahl zu erweitern, zu verändern oder zu löschen. Erst durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" auf der letzten Seite des Bestellvorgangs geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellkorb enthaltenen Leistungen nach § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege mittels Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die Auftragsbestätigung enthält zudem die AGB und diese Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr.

(5)         Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer etwaigen Registrierung und Bestellung können Sie mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Registrierung und Bestellung jederzeit korrigieren.

(6)         Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Endpreise zzgl. gesetzlich gültigen Steuern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Den Gesamtpreis der von Ihnen bestellten Leistungen inklusive aller Bestandteile können Sie vor Abschluss des Bestellvorgangs in eindeutiger Weise dem NX-DS-Portal entnehmen.

(7)         Die Vergütung wird sofort mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Sie können per PayPal, per Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsweisen vom Kundenstatus abhängig anzubieten.

(8)         Etwaige Beschwerden können Sie jederzeit an uns per Brief oder E-Mail oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten richten. Wir werden uns sonach in angemessener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

(9)         Die Haftung richtet sich nach den entsprechenden Regelungen unserer AGB; im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(10)       Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen Ihnen und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert. Nach Verlassen der Log-In-Ebene bleiben die Daten für Sie im Internet abrufbar. Insoweit verweisen wir ergänzend auf die Regelungen unseres Datenschutzhinweises.

(11)       Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Sie können diese Informationen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzhinweis sowie sämtliche anderen Informationen dieser Internetseite jedoch wie folgt ausdrucken oder in wiedergabefähiger Form speichern: Sie drucken die jeweilige Seite mit Ihrem Browser aus, indem Sie im Hauptmenü Ihres Browsers die Funktion "Drucken" wählen. Sie können die jeweilige Seite speichern, indem Sie im Hauptmenü Ihres Browsers die Funktion "Speichern unter" wählen. Darüber hinaus werden sämtliche Vertragsbestimmungen von uns gespeichert.

(12)       Der deutsche Text dieser Informationen und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.

(13)       Bitte beachten Sie ergänzend die Hinweise und Informationen zum Datenschutz, zum Notice-and-take/stay-down-Verfahren und den Auftragsverarbeitungsvertrag.

(14)       Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.

 

NX-DS-Portal AGB R.1

Stand: 12/2022

 

 

Allgemeine Lizenz- und Servicebedingungen der NOTOS Xperts GmbH für ein digitales Hinweisgebersystem

 

Teil A:     Allgemeiner Teil

 

1         Vertragsgegenstand; Geltungsbereich

1.1      Verträge mit der NOTOS Xperts GmbH, Heidelberger Straße 6, 64283 Darmstadt, Deutschland (nachfolgend „NX“ oder „Auftragnehmer“) im Kontext von Lizenz- und Servicedienstleistungen bezüglich eines digitalen Hinweisgebersystems werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Lizenz und Servicebedingungen (nachfolgend ALSB) abgeschlossen und durchgeführt.

1.2      Gegenbestätigungen der Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

1.3      Das Leistungsangebot von NX im Rahmen dieser ALSB richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Verbände, Vereine, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren nachgelagerten Behörden und Organisationseinheiten. Unternehmen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4     Dieser Allgemeine Teil A der ALSB wird durch die besonderen Teile B: Lizenzbedingungen und C: Servicebedingungen für die Einrichtung, Einführung und Betrieb des Hinweisgebersystem sowie durch den Datenschutzhinweis und die Preisliste jeweils in ihrer aktuellen Fassung ergänzt.

 

2               Leistungen; Kosten; Vergütungen

2.1           Die Leistungen der NX bestehen in der Lizenzierung und Einrichtung des digitalen Hinweisgebersystems nach den Bedingungen des Teil B sowie – sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Kunden als Dienstleistung nach den Bedingungen des Teil C.

2.2.          Sofern NX für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tätig wird, verpflichtet er sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt.

2.3.          Der konkrete Inhalt und Umfang lizenzierten Software und der zu erbringenden Tätigkeit wird im Leistungsangebot des Auftragnehmers beschrieben und mittels schriftlicher Angebotsannahme bzw. Bestellung vom Kunden bestätigt.

2.4.          Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird NX den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch den NX auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

2.5.          Die Erbringung steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich und unabhängig nach gesonderter Vereinbarung mit den Kooperationspartnern von NX oder dritten zur Rechtsberatung berechtigten Personen und Kanzleien.

2.6.          Sofern nicht anderweitig vertraglich festgehalten, wird ein konkreter Erfolg weder geschuldet noch garantiert.

2.7.          Etwaige, nicht abgerufene, Beratungskontingente verfallen ein Jahr nach Eingang der Beauftragung.

2.8.          Für die Preisbestimmungen gelten hinsichtlich aller Leistungsbestandteile das konkrete, angenommene Angebot sowie die Preisliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Im Übrigen werden die Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart, nach Aufwand gemäß den jeweils im Leistungsangebot vereinbarten Tagessätzen (ein Tag entspricht acht Stunden) oder Stundensätzen, zzgl. Reisekosten und Spesen abgerechnet.

2.9           Zeit- und Vergütungsprognosen des Auftragnehmers in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Abweichungen zu der Schätzung können vom Auftragnehmer nicht ausgeschlossen werden, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die vom Auftragnehmer nicht beeinflusst werden können.

2.10         Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Kunde zu verantworten sind (z.B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Kundes) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den vereinbarten Tagessätzen zu vergüten.

2.11         Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über dem prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfang, besitzt der Kunde nach Information durch den Auftragnehmer ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

 

3               Zahlungsmodalitäten

3.1           Lizenzgebühren werden in der Regel im Voraus für die vereinbarte Vertragslaufzeit, maximal jedoch für ein Vertragsjahr in Rechnung gestellt. Aufwandsbezogene Vergütungen stellt NX zusammen mit einem Tätigkeitsnachweis jeweils am Ende eines Kalendermonats in Rechnung.

3.2           Rechnungen werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunde fällig. Rechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu überweisen.

 

4               Steuerliche Regelungen

4.1           Bei der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen nationalen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

4.2           Der Kunde ist verpflichtet, die NX mit Auftragserteilung über die Rechnungsadresse und den jeweiligen Ort der Leistungserbringung zu informieren. Gilt dieser Ort der Leistungserbringung als eine Betriebsstätte des Kunden, ist er als Leistungsort zu berücksichtigen und bei der Rechnungsstellung die für diesen Ort korrekte, steuerliche Regelung anzuwenden. Erfolgt hierzu keine gesonderte Information des Kunden geht die NX davon aus, dass die im Angebot genannte Adresse sowohl als Rechnungsadresse als auch als Ort der Leistungserbringung anzunehmen ist.

4.3           Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, bei einem bzw. mehreren Leistungsorten außerhalb von Deutschland, der NX folgende Informationen mit Auftragserteilung zu übermitteln:

4.3.1        Leistungsort außerhalb von Deutschland aber innerhalb der EU:

Angabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer) der gemäß Absatz 2 an die NX kommunizierten Leistungsorte.

4.3.2        Leistungsort außerhalb von Deutschland und außerhalb der EU:

Vorlage einer vom zuständigen, ausländischen Finanzamt ausgestellten „Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)“ der gemäß Absatz 2 an die NX kommunizierten Leistungsorte.

4.4.          Befindet sich der Leistungsort außerhalb von Deutschland, weist die NX keine Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung aus, sofern der Kunde der NX vor der ersten Rechnungsstellung die unter Absatz 4.3.1 und 4.3.2. aufgeführten erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer zeitgerecht übergibt. Werden die erforderlichen Nachweise nicht zeitgerecht übermittelt, ist die NX berechtigt, die Rechnung unter Ausweis der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (nach derzeitiger Rechtslage 19%) zu stellen und an das zuständige deutsche Finanzamt abzuführen.

4.5.          Die Rechnungstellung erfolgt entsprechend des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) und ggf. der europäischen Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Demnach ist die Erbringung einer sonstigen Leistung an einen im Drittland ansässigen Unternehmer nicht in Deutschland steuerbar. Dies hat zur Folge, dass die Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer (netto) gestellt wird. Es wird vereinbart, dass eventuell nach anderen als den Deutschen Gesetzen anfallende Steuern und Abgaben der Leistungsempfänger (wirtschaftlich) schuldet und die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Deklaration gegenüber dem lokalen Fiskus trägt. Diese Vereinbarung umfasst alle Steuerarten insbesondere auch die Umsatzsteuer und sämtliche Quellensteuern. Alternativ erhöht sich der Preis für die erbrachten Leistungen um diese Steuern und Abgaben. Der Leistungserbringer ist zur Nachforderung dieser Steuern und Abgaben beim Leistungsempfänger auch über den Zeitpunkt des Abschlusses des Leistungsaustauschs berechtigt.

 

5               Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1           Der Kunde benennt einen zuständigen Ansprechpartner, der sämtliche erforderlichen Fragen beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann. Ergänzend stellt der Kunde dem Auftragnehmer die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

5.2.          Der Kunde bestätigt dem Auftragnehmer, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.

5.3           Erbringt der Kunde nach Aufforderung des Auftragnehmers die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Kunde entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

5.4           Die gesamte Kommunikation mit dem Kunde erfolgt in den Sprachen Deutsch oder Englisch. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, notwendige Unterlagen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung zu stellen. Sollten im Rahmen der angebotenen Leistungen Mitarbeitergespräche erforderlich sein, stellt der Kunde sicher, dass diese in Englisch oder Deutsch geführt werden können. Die Unterstützung weiterer Sprachen ist vom Kunde vor Auftragserteilung anzufordern und von NX nach Möglichkeit zu bestätigen.

5.5.          Leistungsspezifische Mitwirkungspflichten können von den allgemeinen Mitwirkungspflichten abweichen und werden in den Teildokumenten B und C oder aber in dem jeweiligen Leistungsangebot geregelt.

6              Haftung; Haftungsbegrenzung

6.1           NX haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei vom Betreiber oder seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen dieser ALSB leicht fahrlässig verursachten Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von NX gegenüber Kunden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, die für die Erfüllung vertraglicher Zwecke notwendig ist, und auf deren Erfüllung sich der Kunde verlassen hat oder hätte verlassen können. In der Summe ist die Haftung von NX ist auf einen Betrag in Höhe der für ein Jahr gezahlten bzw. zu zahlenden Abonnementgebühr + Servicegebühren für Beratungen aufgrund dieser ALSB (ohne MwSt.) beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6.3           Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunde für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

6.4           Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse betreffen nicht die Ansprüche der Nutzer aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für den Betreiber zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden von Nutzern.

6.5           Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

6.6           Dem Auftragnehmer steht der Einwand eines Mitverschuldens des Kunden zu.

6.7.          Sollte der Auftragnehmer nicht in der Lage sein über einen bestimmten Zeitraum die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

6.8.          Der Auftragnehmer haftet nicht für einen mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

6.9.          Macht höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlag, Epidemie) die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht des Auftragnehmers ausgeschlossen; bereits an den Auftragnehmer gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

7               Geheimhaltung

7.1.          "Vertrauliche Informationen" sind, unabhängig davon, ob als "vertraulich" bezeichnet oder nicht, sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die die Parteien zum vorgenannten Zweck miteinander austauschen. Als Vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten insbesondere:

  • Angebots- und Vertragsunterlagen, Projektinhalte- und Ergebnisse, Spezifikationen, Zeichnungen, Softwarematerialien, Daten, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse;
  • Jegliche Unterlagen und Informationen des Inhabers, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art und Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;
  • Das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt.

7.2           Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, hinsichtlich derer diejenige Partei, die die betreffende Vertrauliche Information erhalten hat, beweisen kann, dass die Vertrauliche Information:

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ihr Fehlverhalten zurückzuführen ist; oder
  • zum Zeitpunkt der Offenlegung an die entgegennehmende Partei dieser bereits uneingeschränkt, d.h. rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht, bekannt waren, wobei sich ein entsprechender schriftlicher Nachweis im Besitz dieser Partei befindet; oder
  • unabhängig von den offenbarten Informationen von der entgegennehmenden Partei selbst entwickelt wurde, was durch Einsicht in die schriftlichen Akten nachweisbar ist; oder
  • der entgegennehmenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht wurde; oder
  • gemäß schriftlicher Zustimmung durch die offenbarende Partei von derartigen Einschränkungen befreit ist.

7.3.          Die Parteien sichern sich gegenseitig zu:

7.3.1.       Dass sie vertrauliche Informationen mindestens mit dem gleichen Maß an Sorgfalt, das sie gewöhnlich für den Schutz ihrer eigenen vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen zugrunde legen, als vertraulich behandeln;

7.3.2.       Dass sie Vertrauliche Informationen nur zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck verwenden;

7.3.3.       Die Offenlegung solcher Informationen auf den Kreis der Mitarbeiter zu beschränken, die diese Kenntnisse für den vorgesehenen Zweck benötigen und die berechtigten Mitarbeiter über die in dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen zu unterrichten. Durch die Parteien wird sichergestellt, dass sämtliche berechtigte Mitarbeiter vom wesentlichen Inhalt dieser Vereinbarung Kenntnis nehmen;

7.3.4.       Sofern die Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Verträge mit Dritten eingehen, mit diesen Dritten Vereinbarungen zu schließen, die dieser Vereinbarung inhaltlich entsprechen und deren Einhaltung sicherzustellen;

7.3.5.       Angaben über angebotene, ausgehandelte oder geänderte Beträge von Entgelten, Verrechnungspreisen, Provisionen oder sonstige im Rahmen eines Vertragsverhältnisses vereinbarten Zahlungen keinesfalls Dritten offenzulegen und Sorge dafür zu tragen, dass nur solche ihrer Mitarbeiter Kenntnis von diesen Angaben erlangen, für die es zur Entscheidung über die Eingehung eines Vertragsverhältnisses oder die Durchführung eines geschlossenen Vertrages unbedingt erforderlich ist;

7.3.6.       Die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und die Beachtung des Datenschutzes i. S. d. Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO.

7.3.7.       Jede Vertragspartei ist zur Weitergabe von Vertraulichen Informationen berechtigt, soweit sie aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung dazu verpflichtet ist, die andere Partei (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich informiert hat und die nach Gesetz vorgesehene und angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

 

8               Datenschutz

8.1.          Im Rahmen der Leistungserbringung ist es möglich, dass die Berater des Auftragnehmers Einsicht in die von dem Kunden etwaig gespeicherten, personenbezogenen Daten nehmen. Die Einsichtnahme ist datenschutzrechtlich als Übermittlungsvorgang zu qualifizieren.

8.2.          Mit Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung bzw. des Angebotes, die Bestandteil des intendierten Vertrages ist, versichert der Kunde, dass er zur etwaigen Übermittlung von personenbezogenen Daten berechtigt ist. Andernfalls schließt der Kunde die Einsichtnahme von personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen (z.B. Pseudonymisierung oder Anonymisierung) aus.

8.3.          Der Auftragnehmer hat alle Mitarbeiter, die mit der Vertragserfüllung betraut sind, auf die strenge Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Etwaige im Rahmen der Leistungserbringung eingesehene personenbezogene Daten wird der Auftragnehmer nicht speichern oder nur speichern, nutzen oder verarbeiten, soweit und solange dies zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages zwingend erforderlich ist.

8.4.          Im Übrigen erfolgt jede weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer ausschließlich auf Weisung des Kunden. Der Auftragnehmer darf die Daten des Kunden nur im Rahmen dieser Weisung verarbeiten oder nutzen. Im Teil D schließen die Parteien einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ab.

 

9               Laufzeit und Kündigungen

9.1.          Der den ALSB zugrundliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und mit Unterzeichnung des Vertrages, spätestens jedoch mit der Einrichtung der Software und kann mit einer Frist von Frist von einen Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Regelungen bleiben jedoch solange anwendbar, bis die Laufzeit des letzten Leistungspaketes beendet ist.

9.2           Die Vertragslaufzeiten von kostenpflichtigen Leistungen sind in der Preisliste des Betreibers geregelt. Der Nutzer kann ein kostenpflichtiges Leistungspaket ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit beziehungsweise zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich kündigen, indem er per E-Mail an info@notos-xperts.de oder postalisch die Kündigung seines Leistungspakets erklärt.

9.3.          Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag inkl. aller Leistungsbestandteile aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Betreiber insbesondere:

  • der schwerwiegende Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser ALSB, es sei denn, die andere Partei hat diese wesentliche Verletzung innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen behoben;
  • die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen;
  • Zahlungsverzug von mehr als 9 Wochen trotz Mahnung;
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nutzers oder die Abweisung des entsprechenden Eröffnungsantrages mangels Masse.

9.4           NX kann das Leistungspaket und das Nutzungsrecht des Kunden an dem System mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen.

9.5           Jede Kündigung ist grundsätzlich schriftlich zu erklären.

 

10            Allgemeines

10.1         Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Frankfurt am Main in der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist. Der Betreiber ist daneben berechtigt und bei Verbrauchern verpflichtet, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

10.2         Der deutsche Vertragstext dieser ALSB und ihrer Bestandteile besitzt im Zweifelsfall Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.

10.3         Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.

10.4         Die ergänzenden Bestandteile dieser ALSB können sämtlich im öffentlichen Bereich der Website von NX abgerufen werden. Leistungsspezifische Vertragsbedingungen können von diesen ALSB abweichen und werden in den Einzelvereinbarungen, Leistungsinhalten oder in den ALSB Teildokumenten B und C geregelt.

10.5         Diese ALSB treten an die Stelle aller früheren ALSB und ersetzen diese. Weitere Änderungen dieser ALSB werden dem Nutzer in Textform per E-Mail von NX mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen explizit zugestimmt hat oder die bereitgehaltenen Leistungen des Betreibers weiterhin in Anspruch nimmt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung dieser ALSB gesondert hingewiesen.

Teil B:     Lizenzbedingungen für das digitale Hinweisgeber System

11             Geltungsbereich

11.1         Diese allgemeinen Lizenzbedingungen („Lizenzbedingungen“) gelten für das Whistleblower Software System (nachfolgend das "System"), das NOTOS Xperts GmbH dem Kunden (nachfolgend der "Kunde") zur Verfügung stellt. NX hat mit Whistleblower Software ApS einen Partnervertrag abgeschlossen, welcher es NX ermöglicht, seinen Kunden das System als direkter Vertragspartner des Kunden anzubieten. NX und Whistleblower ApS haben zudem einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

11.2         Die Auftragsbestätigung zusammen mit eventuellen Anhängen und diesen ALSB bilden den Vertrag (im Folgenden: "Vertrag") zwischen NOTOS Xperts GmbH und dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Lizenzbedingungen, haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

11.3         Das System ist eine Lösung, die es einem Whistleblower ermöglicht, verwerfliche Zustände beim Kunden zu melden. NX gewährt dem Kunden hiermit das Recht, das System auf der Grundlage dieser Bedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf das Personal des Kunden beschränkt. Anderen Nutzern können Nutzungsrechte an dem System nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen NX und dem Kunden eingeräumt werden.

12             Lizenzierung und Nutzung des Systems

12.1         Hat ein Kunde eine Vereinbarung über die Nutzung des Systems durch einen oder mehrere Administratoren getroffen, die über das System assoziiert sind (nachstehend "Partner" genannt), so gelten diese Lizenzbedingungen für die Nutzung des Systems durch den Kunden, unabhängig von der Vereinbarung mit dem Partner.

12.2         Das Nutzungsrecht des Kunden ist nicht exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Klausel 26.1.

12.3         Falls vereinbart wurde, dass dem Kunden eine Testphase angeboten wird, ist das Recht des Kunden auf Nutzung des Systems auf die vereinbarte Testphase beschränkt, und der Zugang des Kunden zum System wird nach Ablauf der Testphase gesperrt, es sei denn, innerhalb der Testphase wird ein Abonnement für das System vereinbart.

13             Technische Voraussetzungen

Das System ist online verfügbar, und der Zugang zum System kann mit den meisten verfügbaren Browsern hergestellt werden.

14             Einschränkung der Nutzung für den Kunden

14.1         Alle unter diesen Bedingungen gewährten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Dementsprechend darf der Kunde, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen erlaubt ist, sein Recht zur Nutzung des Systems weder ganz noch teilweise verteilen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen. Falls der Kunde Teil einer Gruppe von verbundenen Unternehmen ist, müssen diese verbundenen Unternehmen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und NX angegeben werden und diese Bedingungen gelten gleichzeitig für alle diese Unternehmen. Die Konzernunternehmen werden in diesen Bedingungen gemeinsam als Kunde bezeichnet.

14.2         Der Kunde handelt gegenüber Dritten stets mit der gebotenen Sorgfalt und auf rechtmäßige Weise, indem er insbesondere die Rechte am geistigen Eigentum und andere Rechte Dritter sowie die Privatsphäre Dritter respektiert, keine Informationen in einer Weise verbreitet, die gegen das Gesetz verstößt, und keinen unbefugten Zugang zum System gewährt.

14.3         Der Kunde darf das System nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzen, insbesondere darf er das System nicht rekonstruieren, dekompilieren oder disassemblieren und auch nicht versuchen, dies zu tun, technische Beschränkungen des Systems zu umgehen oder gegen Beschränkungen in der Systemdokumentation zu verstoßen.

14.4         NX kann den Inhalt oder den Umfang des Systems ändern. Wenn NX wesentliche Änderungen durchführen möchte, die zu einer Änderung der aktuellen Verfahren des Kunden führen können, informiert NX den Kunden so bald wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor der Durchführung solcher Änderungen, über die Angelegenheit. Ungeachtet der Klausel 16.2 ist der Kunde berechtigt, das Abonnement mit Wirkung zum Ende der Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen und einen anteiligen Betrag der gezahlten Lizenzgebühr für die Laufzeit zu erhalten.

15             Änderungen und Updates

15.1         NX behält sich das Recht vor, die Berechtigung gemäß Klausel 4 jederzeit zu überprüfen und den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn die Berechtigungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. NX ist ferner berechtigt, den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn der Kunde sein Abonnement nach der ersten Mahnung wegen Zahlungsverzugs nicht bezahlt.

15.2         Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise, die in der Preisliste von NX oder in einem gültigen Vertragsdokument aufgeführt sind. Die Preise können jährlich nach Maßgabe der in der Preisliste von NX festgelegten Preise angepasst werden. Die Preisanpassung kann allerdings 10 Prozent nicht überschreiten.

 

16             Preise und Zahlungsbedingungen

16.1         Der Kunde kann Änderungswünsche hinsichtlich des Umfangs oder des Inhalts des Systems vorbringen. NX ist jedoch nicht verpflichtet, das System nach den Wünschen des Kunden zu ändern.

16.2         Die Zahlung erfolgt für eine Laufzeit, vgl. Klausel 16.1. Die Zahlung für das System wird jährlich vor Beginn einer Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, die erste Vertragslaufzeit wird jedoch bei Annahme dieser Lizenzbedingungen in Rechnung gestellt.

16.3         Die Zahlungen sind spätestens 15 Tage nach Erhalt der Rechnung von NX zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnet NX-Verzugszinsen auf den zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Betrag in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitstag. Die Zinsen werden jeden Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.

16.4         Wird vereinbart, dass der Kunde über einen Partner abgerechnet wird, so bestimmt dieser die Zahlungsbedingungen.

 

17             Support

NX wird während der Laufzeit (vgl. Klausel 16) technischen Support in Bezug auf das System leisten. Der Support kann per E-Mail oder telefonisch innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von NX geleistet werden. Supportanfragen werden innerhalb angemessener Zeit bearbeitet. NX übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Reaktionszeit. Jegliche spezifische Vereinbarung über die Reaktionszeit muss schriftlich erfolgen und wird dem Vertrag oder diesen Bedingungen als Anhang beigefügt, wenn der Vertrag mit dem Partner geschlossen wird.

18             Service Level Agreement

NX ist bestrebt, dass das System jederzeit verfügbar ist. Das System kann jedoch aufgrund von vorbeugenden, korrigierenden oder anpassenden Wartungsarbeiten oder anderen Formen von Service, die von NX im Voraus angekündigt werden, sowie aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von NX liegen, nicht verfügbar sein. NX ist bestrebt, den Kunden im Voraus über alle Umstände zu informieren, die die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen könnten.

19             Back-up

NX erstellt eine Sicherungskopie der in ihrem Besitz befindlichen Daten des Kunden. Die Sicherungskopie wird mit der gebotenen Sorgfalt und nach Maßgabe der organisatorischen und technischen Sicherheit von NX aufbewahrt, wobei NX die Sicherungskopie mindestens drei Monate aufbewahren wird. Alle Kopien der Daten des Kunden werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht, vgl. Klausel 17.

 

20             Rechte des geistigen Eigentums

20.1         Das Recht des Kunden zur Nutzung des Systems, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist auf die Laufzeit, vgl. Klausel 16.1, in Übereinstimmung mit Klausel 2 beschränkt. Whistleblower Software behält alle anderen Rechte an dem System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte, vgl. Klausel 14.

20.2         Die Daten des Kunden sind Eigentum des Kunden, und NX ist nicht berechtigt, die Daten des Kunden ohne Anweisung des Kunden zu kopieren oder zu löschen, vgl. jedoch Ziffer 9 und 17 zur Löschung und Sicherung. NX ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern.

20.3         Der Kunde versichert, dass er über die gesetzlichen Rechte an allen seinen Daten und allen vom Kunden in das System hochgeladenen Materialien verfügt und dass keine Kundendaten die Rechte Dritter verletzen.

20.4         Whistleblower Software verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag von NX. Die Parteien haben einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Whistleblower Software im Auftrag von NX betrifft. Die Parteien bestätigen, dass gegenüber den Kunden, Whistleblower Software der "Unterauftragsverarbeiter" von NX als "Auftragsverarbeiter“ ist. Der Kunde ist Verantwortlicher i.S.d. EU-DSGVO.

 

21            Referenzkundenklausel

Der Kunde räumt NX das Recht ein, das Kundenlogo in Marketing-, Vertriebs-, Finanz- und PR-Materialien sowie in anderen Mitteilungen zu verwenden, um den Kunden als Kunden zu identifizieren.

 

22            Gewährleistung

22.1         Die Funktion des Systems ist in Klausel 1 beschrieben. NX garantiert nicht, dass das System fehlerfrei ist und ohne Unterbrechung funktioniert. NX wird jedoch das System kontinuierlich pflegen und sich nach besten Kräften bemühen, Fehler im System innerhalb angemessener Zeit zu beheben.

22.2         Alle geistigen Eigentumsrechte an dem System, einschließlich der Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, die in dem System enthalten sind, liegen ausschließlich bei Whistleblower Software, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten.

 

23             Rechte von Dritten

23.1         Garantien, Zusicherungen und Gewährleistungen sind für Whistleblower Software nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

23.2         NX stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das System einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen Rechte Dritter verletzen. Wird der Kunde wegen der Nutzung des Systems und/oder der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen in Anspruch genommen, so hat der Kunde Whistleblower Software unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs zu informieren und die Abwicklung des Rechtsstreits, einschließlich etwaiger diesbezüglicher Maßnahmen, vollständig NX zu überlassen.

23.3         Der Kunde wird mit NX bei der Verteidigung und den damit verbundenen Verhandlungen in einem Rechtsstreit zusammenarbeiten, indem er NX die für die Verteidigung oder den Rechtsstreit erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellt. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Im Falle eines Rechtsverstoßes ist NX berechtigt, entweder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Systems zu verschaffen, den Rechtsverstoß dadurch zu beenden, dass das System durch andere Software, Webseiten, Dateien, Designs, Dokumentationen usw., die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das streitgegenständliche Material aufweisen, geändert oder ersetzt wird, oder das Nutzungsrecht des Kunden am System mit sofortiger Wirkung zu beenden und dem Kunden die gezahlte Abonnementgebühr abzüglich eines angemessenen Betrages für den Wert der Nutzung des Systems durch den Kunden zu erstatten. Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten Dritter.

 

24             Laufzeit und Kündigung

24.1         Die Laufzeit des Abonnements beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend die "Laufzeit"), gerechnet ab dem Datum der Annahme dieser Lizenzbedingungen durch den Kunden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jedes Jahr um eine neue Laufzeit, es sei denn, sie wird entweder vom Kunden oder von NX gemäß Klausel 24.2 im Voraus gekündigt.

24.2         Der Kunde kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht für das System mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Laufzeit kündigen, vgl. Klausel 24.1.

24.3.        Im Übrigen gilt ergänzend Ziffer 9 dieser ALSB.

 

25             Ablauf der Gültigkeit

25.1         Der Kunde hat das Recht, seine Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Ferner ist NX verpflichtet, die Daten des Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf der Laufzeit zu löschen. NX hat keinen Anspruch auf Vergütung für erbrachte Dienstleistungen für den Kunden im Zusammenhang mit dem Ende der Nutzung des Systems für den Kunden.

25.2         Hat der Kunde einen Partner, so hat das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners am Modul keine Auswirkungen auf das Nutzungsrecht des Kunden am System, das zu den im Abonnementvertrag zwischen dem Kunden und Whistleblower Software festgelegten Bedingungen fortbesteht. Alle Vereinbarungen, die dem Kunden vom Partner in Rechnung gestellt wird, enden jedoch mit dem Ablaufdatum, und künftige Rechnungen werden direkt von Whistleblower Software an den Kunden gesendet.

Teil C:     Servicebedingungen für die Einrichtung, Einführung und Betrieb des Hinweisgebersystems

26             Leistungsgegenstand

26.1         NX erbringt hinsichtlich der Einrichtung und Einführung sowie während des Betriebs des Systems - je nach Umfang des erteilten Auftrags – verschiedene Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, die unter anderem aus folgenden Leistungen bestehen können:

  • Einrichtung und Einführung:
    • Einrichtung und Anpassung des Systems auf das CI des Kunden;
    • Einrichtung von verschiedenen Meldekategorien;
    • Anlegen verschiedener interner oder externer Case-Handler;
    • Basis-Schulung der Case-Handler auf das System;
    • Erstellen einer internen Datenschutzrichtlinie des Systems;
    • Zur Verfügungstellung oder Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung und
    • Zurverfügungstellung von Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO.
  • Betrieb
    • Bearbeitung von Supportanfragen;
    • Hilfestellungen bei Ersteinschätzungen;
    • Erweiterungs-Schulungen für Case-Handler sowie
    • Weitergehende Services nach Anfrage und Angebot.

26.2         Soweit vom Kunden beauftragt, übernimmt NX den Betrieb der ausgelagerten, internen Meldestelle für den Kunden. Im Rahmen des Betriebs der Meldestelle stellt NX dem Kunden auch sog. Ersteinschätzungen zur Verfügung, die, soweit es Rechtsberatung beinhalten sollte, federführend durch die mit NX kooperierenden oder vom Kunden ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte innerhalb eines direkten Mandatsverhältnisses erbracht werden. Soweit erforderlich oder sinnvoll, kann der Kunde gegenüber den beratenden Rechtsanwälten eine Entbindung der Schweigepflicht gegenüber den Mitarbeitern von NX erteilen.

 

27            Qualitative Leistungsstörungen

27.1         Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung des Auftragnehmers nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Auftragnehmer so detailliert wie möglich zu spezifizieren.

27.2         Soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung vom Auftragnehmer zu vertreten und der Kunde seiner Informationspflicht gem. Ziffer 27 Abs. 1 nachgekommen ist, ist der Auftragnehmer zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist.

27.3         Soweit eine Nachholung der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Kunden in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Kunde hat dem Auftragnehmer binnen 4 Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert schriftlich darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.

27.4         Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

27.5         Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

 28            Interne Ermittlungen und Untersuchungen

28.1         Soweit es die Ersteinschätzung einer Meldung nahelegt, kann der Kunde sich von den mit NX kooperierenden und vom Kunden frei ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei internen Ermittlungen und Untersuchungen unterstützen lassen.

28.2         NX stellt dem Kunden auf Wunsch die entsprechenden Mandatsvereinbarungen der kooperierenden Kanzleien zur Verfügung und vermittelt den Erstkontakt zu den geeigneten Ansprechpartnern.

28.3         Für die Begleitung von internen Ermittlungen gelten ausschließlich die Bedingungen der vom Kunden beauftragten Kanzleien. NX übernimmt weder eine Gewährleistung noch eine Haftung dem Kunden gegenüber.

 

Stand: Juli 2023