Datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) („EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“) legt Mindestangaben für den Schutz von Hinweisgebern (auch: Whistleblowern) fest. So sollen insbesondere Anreize dafür geschaffen werden, Rechtsverstöße zu melden. Für diesen Zweck, sind öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Meldekanäle für Hinweisgeber zu implementieren. In Deutschland wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.
Bereits ab 50 Beschäftigten müssen Unternehmen einen internen Meldekanal einrichten, welcher den Anforderungen des Gesetzgebers genügt. Aufgrund der Vielzahl von Anforderungen und dem damit verbundenen, hohen manuellen Aufwand setzen Unternehmen vermehrt auf digitale Hinweisgebersysteme.
Die NOTOS Xperts GmbH hat mit Whistleblower Software ApS einen starken Partner an seiner Seite. Als Kunde profitieren Sie daher insbesondere von:
- Einem DSGVO-konformen System, welches alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt
- Maximaler IT-Sicherheit (ISO 27001, ISAE 3000 Zertifizierungen)
- Vollumfänglicher Beratung vor und während der Einführung des Systems inkl. der Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Prozessvorgaben und Berechtigungskonzepten
- Vergünstigten Lizenzgebühren
Auf Wunsch übernehmen wir zudem gerne die Funktion der Meldestelle Ihres Unternehmens bzw. Konzerns. Neben unserer Expertise im Umgang mit sensiblen Daten, können wir hierbei bei Bedarf flexibel auf ein Netzwerk von Experten zurückgreifen, welche Sie in allen Sachverhalten rund um die Bearbeitung von Hinweisen unterstützen können. Dies umfasst sowohl die Bereiche Arbeitsrecht als auch Strafrecht.