Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen hilft bei der Wahrnehmung von Rechten, berät bei Fragen zum Datenschutz, kontrolliert die Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, sowie Firmen und andere private Stellen, die ihren Sitz im Lande Bremen haben.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für acht Jahre gewählt. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig; niemand kann ihr Weisungen erteilen.