Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz für den öffentlichen Bereich sowie als Datenschutzaufsichtsbehörde für die privaten Stellen (Unternehmen) tätig. Er berät und unterstützt Bürger weiterhin bei der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Informationszugang, insbesondere dann, wenn Ihr Antrag ganz oder in Teilen abgelehnt wurde.
Er ist als unabhängige oberste Landesbehörde beim Landtag Rheinland-Pfalz eingerichtet. In Bezug auf die öffentlichen und die privaten Stellen überwacht er die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz, berät den Landtag, die Landesregierung und ihre Mitglieder sowie die datenverarbeitenden Stellen in Fragen des Datenschutzes und führt örtliche Kontrollen durch. Bedeutsam ist auch seine Aufgabe, Beschwerden von Bürgern nachzugehen.