Im Kontext der Europäischen Union und dessen Richtlinien und Verordnungen sind Sanktionen Strafen, die gegenüber Personen oder Unternehmen verhängt werden, wenn sie gegen die Vorschriften der jeweiligen Rechtsakte verstoßen. In der DSGVO sind die Sanktionen in den Art. 84 DSGVO geregelt.
Hierbei ist Art. 84 DSGVO eine obligatorische Öffnungsklausel, die es den Mitgliedsstaaten vorschreibt gesetzgeberisch weitere verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen für Verstöße zu erlassen. Sie sollen dabei Verstöße wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ahnden.