Die Landesbeauftragte für Datenschutz überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl bei den öffentlichen Stellen des Saarlandes als auch bei den nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz im Saarland haben, und sichert hierdurch das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit des Saarlandes wahr.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berät die öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und zu Fragen zur Informationsfreiheit.