Vorratsdatenspeicherung bezeichnet alle Verpflichtungen der für die Verarbeitung Verantwortlichen, personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke aufzubewahren.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) enthält eine Verpflichtung für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Verkehrs- und Standortdaten für die Kommunikation per Telefon, E-Mail usw. auf Vorrat zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung erfolgt zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten.