Audits im Datenschutz dienen zur Übersicht der Vorgänge, in denen Daten verarbeitet werden. Verarbeitungen müssen in einem Verzeichnis festgehalten werden. Ein solches Verzeichnis ist Pflicht.
Audits können auf Unternehmens-, Abteilungs- und Applikationsebene durchgeführt werden. Während eines Audits lässt sich bspw. feststellen, ob und welche Lücken in der Datenschutzdokumentation vorhanden sind, welche vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen oder ob und inwieweit aktive Geschäftsprozesse und Applikationen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten optimiert werden müssten.
Audits sind die Basis der Datenschutz-Compliance. Sie lassen den gesamten Handlungsbedarf ermitteln und dienen dazu, Handlungsnotwendigkeiten nach ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Viele Unternehmen sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie die datenschutzrechtlichen Prozesse nicht erfüllen. Nicht selten ist die Denkweise vorzufinden, dass es mit einer standardmäßigen Datenschutzerklärung aus dem Internet für die eigene Webseite schon getan wäre.