Die Aufsichtsbehörde ist die öffentliche Kontrollinstanz für die Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Sie führt anlasslose und anlassbezogene Kontrollen und Untersuchungen bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern durch und stellt fest, ob Verstöße gegen das anwendbare Datenschutzrecht vorliegen. Die Aufsichtsbehörde hat verschiedene Maßnahmen, um Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auf Datenschutzverstöße aufmerksam zu machen. Diese Maßnahmen sind in Art. 58 DSGVO niedergeschrieben. Ihr stehen Untersuchungs-, Abhilfe- und Gestaltungsbefugnisse zu. In Deutschland gibt es derzeit 18 Aufsichtsbehörden (2 Stück in Bayern, 15 Stück in den anderen Bundesländern und der BfDI).

Ihr Ansprechpartner:
Jens Engelhardt
Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:
Erdem Durmus
Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter
CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten