Aufsichtsbehörden spielen eine zentrale Rolle in der Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihre Aufgaben umfassen die Durchführung von Kontrollen. Datenschutzverstöße können einerseits intern vom Unternehmen gemeldet werden oder andererseits durch Hinweise von betroffenen Personen.

Im Falle eines identifizierten Verstoßes haben die Aufsichtsbehörden die Befugnis, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. Diese reichen von Anfragen und Untersuchungen bis hin zu finanziellen Sanktionen und, bei schwerwiegenden Verstößen, sogar zu juristischen Maßnahmen. Die verhängten Sanktionen variieren je nach dem Grad der Datenschutz-Compliance des betroffenen Unternehmens.

Unsere Fachleute unterstützen Sie darin, die Datenschutzvorgaben konsequent zu befolgen und mögliche Verstöße präventiv zu vermeiden. Durch unsere Beratung stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner, indem Sie zeigen, dass Ihr Unternehmen Datenschutz ernst nimmt und aktiv fördert.

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Unsere Leistungen:

Wir bieten umfassende Unterstützung im Bereich Datenschutz, indem wir sowohl als Berater als auch als externe Datenschutzbeauftragte agieren. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihr Unternehmen in allen Facetten des Datenschutzes zu stärken, insbesondere in der essenziellen Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Als Berater fokussieren wir uns auf die Erstellung und Optimierung von Datenschutzstrategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Wir leiten Ihr Team an, wie es effektiv und konform mit den Datenschutz-Grundverordnungen agieren kann. Ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung ist die Schulung Ihres Personals in Bezug auf die korrekte und effiziente Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Wir bereiten Sie darauf vor, wie Sie Anfragen von Behörden proaktiv adressieren, Dokumentationen richtig führen und im Falle einer Prüfung angemessen reagieren können.

Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir eine noch aktivere Rolle. Wir agieren nicht nur als Mittler zwischen Ihrem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden, sondern wirken auch daraufhin, dass Ihre Datenschutzpraktiken ständig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In dieser Funktion überwachen wir laufende Prozesse, melden Verstöße, falls notwendig, und fungieren als Ihr Sprachrohr gegenüber den Aufsichtsbehörden. Wir zielen darauf ab, dass die gesamte Kommunikation und Dokumentation den regulatorischen Erwartungen entspricht und helfen, Ihr Unternehmen vor möglichen Sanktionen zu schützen.

Anforderungsprofil im Bezug auf die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde:

Unsere Experten verstehen die Bedeutung einer klaren, präzisen und zeitgerechten Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung und Übermittlung erforderlicher Dokumentation und Berichte.
  • Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden in einer professionellen und rechtskonformen Weise.
  • Beratung bei der Implementierung von Anweisungen oder Auflagen, die von den Behörden erteilt wurden.
  • Schulung Ihres Teams in Datenschutzpraktiken, um dafür Sorge zu tragen, dass die interne Kommunikation die externe Berichterstattung korrekt widerspiegelt.

Durch unsere umfassende Unterstützung in diesen Rollen stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt, sondern auch in der Lage ist, effektiv und positiv mit Aufsichtsbehörden zu kommunizieren.

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Unterschied Berater, Koordinator und ext. Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzberater: 

Ein Datenschutzberater ist eine Person, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Datenschutzrichtlinien unterstützt. Datenschutzberater bieten in der Regel Beratungsdienste an, um sicherzustellen, dass Unternehmen datenschutzkonform agieren und die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllen. Dies kann die Entwicklung von Datenschutzrichtlinien, Schulungen für Mitarbeiter, Datenschutz-Audits und -Bewertungen sowie die Unterstützung bei der Bewältigung von Datenschutzverletzungen umfassen.

Datenschutzbeauftragter: 

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB), ist eine spezielle Rolle in Unternehmen oder Organisationen, die in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Der Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Person oder Stelle, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwacht und sicherstellt. Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören die Beratung des Unternehmens in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, die Überwachung von Datenschutzverletzungen, die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden und die Schulung von Mitarbeitern. Ein Datenschutzbeauftragter muss besonders qualifiziert sein und eine umfassende Kenntnis über die Datenschutzgesetze und -anforderungen haben.

Datenschutzkoordinator:

Ein Datenschutzkoordinator ist eine Person, die für die Überwachung und Koordination aller datenschutzrelevanten Aktivitäten verantwortlich ist. Diese Aufgaben umfassen die Implementierung von Datenschutzrichtlinien, die Schulung von Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden und die Sicherstellung der Datenschutz-Compliance. Der Datenschutzkoordinator arbeitet eng mit anderen Abteilungen und Stakeholdern zusammen, um sicherzustellen, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten