Marketing mit Datenschutz in Einklang bringen

Für Unternehmen ist die Verwendung von Kundendaten für Marketingzwecke ein essenzielles Anliegen. Kundendaten bilden einen beträchtlichen Teil des Unternehmenswertes und spielen bei Unternehmensverkäufen, bspw. Asset Deals, eine bedeutende Rolle. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Mit Kunden und potenziellen Interessenten steht und fällt der Erfolg eines Unternehmens. Kundendaten haben deshalb eine herausragende Rolle für Unternehmen.

Für das Wachstum und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens spielen Marketing-Aktivitäten eine Schlüsselrolle. Um Kunden und Interessenten (Leads) über Produkte und Dienstleistungen informieren oder neue Aktionen und Kampagnen bewerben zu dürfen, müssen personenbezogene Daten, zumindest Kontaktdaten oder Adressdaten, verarbeitet werden. Solche Verarbeitungen unterliegen allerdings den strengen Vorgaben des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir überprüfen Ihre Vorhaben aus Perspektive der DSGVO und des UWG und bringen es mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten