Das Bundesarbeitsgericht entscheidet als oberster Gerichtshof des Bundes über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Seine Aufgabe ist es, Rechtseinheit zu wahren, Rechtssicherheit herzustellen sowie das Recht fortzubilden. Dabei wirken ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit. Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.

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