Der Beschäftigtendatenschutz konzentriert sich auf den Datenschutz im Personalwesen. Unternehmen verfügen über eine Vielzahl von personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter. Das Datenschutzrecht zieht aber klare Grenzen, wenn es darum geht, Beschäftigtendaten zu verarbeiten. Insbesondere umfangreiche Personalverwaltungstools bieten Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, die Daten ihrer Beschäftigten zu verarbeiten.

Ein wichtiger Aspekt des Beschäftigtendatenschutzes ist die Arbeit des Betriebsrats. Dieser schützt die Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle seitens des Arbeitgebers. Bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, hat der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht. Häufig wird in solchen Fällen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die Regeln und Rahmenbedingungen der Verwendung des Systems festlegt.

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