Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weite Regelung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. In Artikel 9 der DSGVO werden besondere Kategorien personenbezogener Daten unter Berücksichtigung des Art. 4 Nr. 13 ff. DSGVO definiert, für deren Verarbeitung eine spezielle Rechtsgrundlage  erforderlich ist. Diese besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten sind sensibler Natur und erfordern einen erhöhten Schutz, da ihre Verarbeitung mit einem erhöhten Schadenspotenzial sowie weiteren gesteigerten Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person einhergeht. 

Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?

Folgende Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten: 

  1. Rassische und ethnische Herkunft: Informationen über die Abstammung, Hautfarbe, Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit einer Person. 
  2. Politische Meinungen: Daten, die sich auf die politischen Überzeugungen, Mitgliedschaft in politischen Parteien oder politische Aktivitäten einer Person beziehen. 
  3. Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen: Informationen über religiöse oder weltanschauliche Ansichten, Mitgliedschaft in religiösen oder weltanschaulichen Organisationen. 
  4. Gewerkschaftszugehörigkeit: Daten, die die Mitgliedschaft oder Beteiligung einer Person an einer Gewerkschaft oder einer ähnlichen Organisation erfassen. 
  5. Genetische Daten: Informationen über das Erbgut einer Person, einschließlich genetischer Tests und Analysen. 
  6. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person: Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer Person verwendet werden, wie beispielsweise Fingerabdrücke, Iris-Scans oder Gesichtserkennungsdaten. 
  7. Gesundheitsdaten: Informationen über den physischen oder mentalen Gesundheitszustand einer Person, medizinische Diagnosen, Krankengeschichte, Behandlungen oder genetische Daten im Zusammenhang mit der Gesundheit. 
  8. Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung: Informationen über das Sexualleben einer Person, sexuelle Vorlieben, sexuelle Orientierung oder sexuelle Aktivitäten. 

Die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist gemäß Artikel 9 Absatz 2 der DSGVO nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Dazu gehören unter anderem die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person, die Verarbeitung für Zwecke des Arbeitsrechts, des Gesundheitswesens oder öffentlichen Interesses sowie die Notwendigkeit zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 

Es ist von größter Bedeutung, dass Organisationen und Unternehmen, die solche Daten verarbeiten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Personenbezogene Daten sollten nur nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und unter dokumentierter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. 

Fazit

Insgesamt sind die besonderen Kategorien personenbezogener Daten in der DSGVO ein wichtiger Schutzmechanismus für die Privatsphäre von Einzelpersonen. Organisationen und Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese Daten nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und nur auf der Grundlage einer der Ausnahmefälle des Art. 9 Abs. 2 DSGVO verarbeiten. Durch die Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen können Organisationen und Unternehmen sicherstellen, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dieser sensiblen Daten gewährleisten und damit das Vertrauen ihrer Kunden stärken. 

 

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