Betroffene Person 

Das Datenschutzrecht legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten. Dabei steht die betroffene Person, also die natürliche Person, deren Daten verarbeitet werden, im Mittelpunkt. Gemäß Artikel 4 Nummer 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die betroffene Person als "identifizierte oder identifizierbare" natürliche Person definiert.  

Die DSGVO bezieht sich speziell auf natürliche Personen, da diese anfälliger für Eingriffe in ihre Privatsphäre sind. Natürliche Personen können leichter identifiziert oder bestimmten Kategorien zugeordnet werden, was eine besondere Sensibilität bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfordert. Juristische Personen hingegen, wie Unternehmen oder Organisationen, werden nicht in den Geltungsbereich der DSGVO für betroffene Personen einbezogen. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. den Einzelkaufleuten und Handelsvertretern, können juristische Personen aufgrund der Identität mit der dahinterstehenden natürlichen Person als betroffene Personen i.S.d. DSGVO angesehen werden. 

Der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten natürlicher Personen ist von großer Bedeutung, da dies die Grundlage für das Vertrauen in den Umgang mit persönlichen Informationen bildet. Die DSGVO stellt sicher, dass natürliche Personen das Recht haben, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten, und dass diese Daten nur mit ihrer Einwilligung oder auf anderen rechtlich zulässigen Grundlagen verarbeitet werden dürfen. 

Bedeutung für Unternehmen

Für Organisationen und Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Einhaltung der DSGVO konzentrieren müssen. Sie müssen sicherstellen, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO stattfindet und dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. 

Die Beachtung der DSGVO in Bezug auf betroffene Personen ist nicht nur eine mit scharfen Sanktionen versehene rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit für Organisationen und Unternehmen, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und zu stärken. Indem sie den Schutz personenbezogener Daten als Priorität behandeln und transparent ihre Datenschutzpraktiken kommunizieren, können sie das Vertrauen der betroffenen Personen gewinnen und langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. 

Fazit

Insgesamt ist die betroffene Person ein zentraler Bestandteil des Datenschutzrechts. Natürliche Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben das Recht auf Datenschutz und Kontrolle über ihre eigenen Informationen. Organisationen und Unternehmen müssen sich dieser Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen, um den Schutz der betroffenen Personen zu gewährleisten, ihr Vertrauen zu gewinnen und mögliche Sanktionen zu vermeiden 

 

← zurück

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
CIPM
FIP
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten

Ihr Ansprechpartner:

Michael Gilmour

Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter

Certified Professional Data Protection Officer (udis)