Die betroffene Person ist Dreh- und Angelpunkt des Datenschutzrechts. Als betroffene Person werden natürliche Personen bezeichnet, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Art. 4 Nr. 1 DSGVO verwendet dabei die Formulierung "identifizierte oder identifizierbare" natürliche Person. Gem. EG 14 S. 2 DSGVO gilt diese nicht für die Verarbeitung von Daten juristischer Personen.

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