Die Betroffenenrechte sind in den Art. 15 - 22 DSGVO geregelt. Diese sind:
- Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DSGVO)
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)
Ferner regelt Art. 12 DSGVO die Rahmenbedingungen der Bearbeitung/Beantwortung von Betroffenenrechten. Bspw. muss der Verantwortliche gem. Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO den Antrag der betroffenen Person "unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags" zur Verfügung stellen.