Betroffenenrechte gemäß DSGVO 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt den Schutz personenbezogener Daten in den Mittelpunkt und gewährt den betroffenen Personen bestimmte Rechte. In den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO sind die Rahmenbedingungen sowie die einzelnen Rechte festgelegt, die es den Einzelpersonen ermöglichen, Kontrolle über ihre Daten auszuüben und ihre Privatsphäre zu schützen. Hier sind die wichtigsten Betroffenenrechte im Überblick: 

  1. Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. Außerdem hat sie das Recht, eine Kopie dieser Daten zu erhalten. 
  2. Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sollten die personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, hat die betroffene Person das Recht, eine Berichtigung oder Ergänzung dieser Daten zu verlangen. 
  3. Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DSGVO): Die betroffene Person kann unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, z. B. wenn die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist. 
  4. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): In bestimmten Fällen kann die betroffene Person die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, z. B. wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist. 
  5. Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Die betroffene Person hat das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten gegebenenfalls an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. 
  6. Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage eines öffentlichen Interesses, der Ausübung öffentlicher Gewalt oder dem Vorliegen eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen widersprechen, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Der Verantwortliche muss die Verarbeitung in solchen Fällen einstellen, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. 
  7. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO): Die betroffene Person hat das Recht, keiner ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen oder es liegt ihre ausdrückliche Einwilligung vor oder die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person erforderlich. 

Gemäß Artikel 12 DSGVO sind die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung und Beantwortung von Betroffenenrechten festgelegt. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 Satz 1 der DSGVO ist der Verantwortliche verpflichtet, den Antrag der betroffenen Person "unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags" zu bearbeiten und zur Verfügung zu stellen. 

Diese Frist von einem Monat dient dazu, sicherzustellen, dass betroffene Personen zeitnah Zugriff auf ihre Daten erhalten und ihre Rechte ausüben können. Der Verantwortliche sollte alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Antrag zu prüfen, zu bearbeiten und eine umfassende Antwort bereitzustellen. Sollte der Antrag umfangreich oder komplex sein, kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. In diesem Fall muss die betroffene Person jedoch innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und die Gründe informiert werden. 

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Verantwortliche alle erforderlichen Schritte unternimmt, um den Antrag der betroffenen Person zu bearbeiten und angemessen zu reagieren. Dies beinhaltet die Überprüfung der Identität der betroffenen Person, um sicherzustellen, dass die Anfrage rechtmäßig und von der richtigen Person gestellt wird. Darüber hinaus sollten klare Kommunikationswege und Verfahren eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Anfragen effizient und transparent bearbeitet werden. 

Die Einhaltung der Fristen und die umfassende Bearbeitung von Betroffenenrechten sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch eine Möglichkeit für den Verantwortlichen, das Vertrauen der betroffenen Personen zu gewinnen und die Transparenz in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten zu demonstrieren. 

Fazit

Zusammenfassend sind die Regelungen betreffend die Betroffenenrechte gemäß den Artikeln 12 bis 23 der DSGVO ein wesentlicher Bestandteil des Regelungsrahmens der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie geben betroffenen Personen die Möglichkeit, die Einhaltung der DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen zu kontrollieren und somit ihre Privatsphäre zu schützen. Durch die rechtzeitige Bearbeitung und Erfüllung dieser Rechte kann der Verantwortliche das Vertrauen stärken und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. 

 

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