Chilling Effects (wörtlich: abschreckende Wirkung) bezeichnet einen Rechtsgedanken des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wenn es um Eingriffe in Grundrechte geht. Es geht dabei um die Gefahr, dass in Zukunft Menschen Eingriffe fürchten werden und deshalb ihr Verhalten verändern werden. Im Bereich des Datenschutzes wird der Begriff auch in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung und dessen übermäßiger Regulierung verwendet.

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