Als Straftaten im unionsrechtlichen Sinne sind neben den Tatbeständen des Kriminalstrafrechts insbesondere auch die Ordnungswidrigkeiten des deutschen Rechts anzusehen. Darüber hinaus unterfallen Art. 10 DSGVO auch Daten über verbindliche behördliche Entscheidungen in vorbereitenden Verfahren, mit denen die Feststellung einer Straftat ermöglicht werden soll. Insbesondere zu nennen sind Daten über Maßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
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