Datenminimierung/Datensparsamkeit/Datenvermeidung ist ein Grundsatz im Datenschutzrecht, der besagt, dass für eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur so viele Daten verarbeitet werden sollen wie dies für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Neben weiteren datenschutzrechtlichen Grundsätzen ist er in Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO regelt.

← zurück

Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten