Durch Voreinstellung sollen Unternehmen/Organisationen sicherstellen, dass personenbezogene Daten mit dem größtmöglichen Datenschutz (zum Beispiel sollten ausschließlich benötigte Daten verarbeitet werden, kurze Speicherfristen und begrenzte Zugänglichkeit vorgesehen werden) verarbeitet werden, damit diese Daten von vornherein nicht einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht werden.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
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Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
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Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten