Ein Drittland ist ein Land, das nicht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden ist – im Gegensatz zu den 28 Mitgliedstaaten der EU und den drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Norwegen, Liechtenstein und Island.

Es kann anerkannt werden, dass Drittländer ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, um die Übermittlung personenbezogener Daten von den EU- und EWR-Mitgliedstaaten in diese Länder zu ermöglichen.

Die Kommission hat bislang bestätigt, dass

  • Andorra
  • Argentinien
  • die Färöer Inseln
  • Guernsey
  • die Isle of Man
  • Israel
  • Japan
  • Jersey
  • Kanada (nur Handelsorganisationen)
  • Neuseeland
  • die Schweiz
  • Uruguay und
  • die USA (wenn der Empfänger dem EU-US-Privacy Shield angehört)

angemessenen Schutz bieten.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
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Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten