Der Begriff „Einwilligung“ bedeutet im Zusammenhang des Datenschutzes jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene Person akzeptiert, dass sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine Einwilligung kann in schriftlicher Form oder durch eine eindeutig bestätigende Handlung abgegeben werden.

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