Das Erforderlichkeitsprinzip beschreibt innerhalb der Verhältnismäßigkeitsprüfung, dass eine Verarbeitung nur dann erforderlich ist, wenn die jeweilige Aufgabe ohne das konkrete Datum nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Die Erforderlichkeit als materiell-rechtliche Anforderung beschränkt nur den Umfang der Datenverarbeitung im Einzelfall.

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