Die europäische Datenschutzkonferenz ist eine einmal jährlich stattfindende Versammlung der Vertreter der Datenschutzaufsichtsbehörden aus den Ländern des Europarats, des Datenschutz-Sekretariats des Europarats und ggf. Repräsentanten von nicht-europäischen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, sofern diese Staaten der Konvention des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108) beigetreten sind.
Neben dem allgemeinen Erfahrungsaustausch dient die Frühjahrskonferenz der Diskussion aktueller Fragen, die für alle Teilnehmer von hoher Bedeutung sind. Um eine gemeinsame Haltung der Datenschutzaufsichtsbehörden zum Ausdruck zu bringen, kann die Konferenz Entschließungen verabschieden, die für die Mitglieder zwar nicht bindend sind, aber empfehlenden Charakter besitzen und die Grundlage für ein gemeinsames Handeln bilden können.