Bei der Funktionsübertragung wird anstelle einer Auftrags-(daten)verarbeitung eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Zuge des Outsourcings solcher „Funktionen“/Aufgaben angenommen, die über eine bloße Datenverarbeitung als solche hinausgehen und bei denen dem Empfänger zumindest gewisse Entscheidungsspielräume zur Aufgabenerfüllung übertragen wurden. Die Figur der Funktionsübertragung ist jedoch in der DSGVO nicht vorgesehen.

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