Gemeinsame Kontrollinstanzen/Aufsichtsbehörden (GKI/GAB) bildeten ein Modell für die Organisation der datenschutzrechtlichen Überwachung mehrerer IT-Großdatenbanken, die auf europäischer Ebene und für bestimmte im Bereich der Strafverfolgung tätige Einrichtungen betrieben wurden. Sie setzten sich im Wesentlichen aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden zusammen.

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