Die Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergeben sich aus Art. 5 DSGVO. Hierzu gehören die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit und die Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen.

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