Unter Informationspflichten sind die in der DSGVO vorgeschriebenen Pflicht des Verantwortlichen zu verstehen, die betroffenen Personen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Hierzu wird in zwei Fälle unterschieden, nämlich ob die Daten bei der betroffenen Person direkt erhoben wurden oder nicht (sog. Dritterhebung).

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