Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

 

Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme: Definition, Vorteile, Umsetzung und Fazit

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist ein bedeutendes Recht, das das berechtigte Interesse des Nutzers schützt, dass die von einem informationstechnischen System erzeugten, verarbeiteten und gespeicherten Daten vertraulich bleiben. Es bildet eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Es kommt zum Tragen, sofern der Schutz nicht bereits durch spezifischere Grundrechte wie das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) oder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) gewährleistet ist.

Definition

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zielt darauf ab, die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu wahren und damit die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer zu schützen. Es erstreckt sich auf alle informationstechnischen Systeme und umfasst den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Manipulation und technischen Störungen.

Vorteile:

  1. Datenschutz: Das Grundrecht gewährleistet den Schutz der persönlichen Daten vor unerlaubtem Zugriff, was die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung stärkt.
  2. Vertrauen: Durch die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird das Vertrauen der Nutzer in digitale Dienste und Technologien gestärkt.
  3. Datensicherheit: Der Schutz vor Manipulation und technischen Störungen gewährleistet die Integrität der Daten und sorgt für eine zuverlässige Nutzung informationstechnischer Systeme.

Umsetzung

Die Umsetzung des Grundrechts erfordert sowohl technische als auch rechtliche Maßnahmen:

  1. Technische Maßnahmen: Hierzu zählen der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, Firewalls, Zugriffskontrollen und regelmäßige Updates, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten.
  2. Rechtliche Maßnahmen: Die Schaffung und Umsetzung von Datenschutzgesetzen, Richtlinien und Standards, die den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherstellen.

Fazit

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Nutzer. Es trägt dazu bei, das Vertrauen in digitale Dienste und Technologien zu stärken und gewährleistet die Integrität der Daten. Die Umsetzung des Grundrechts erfordert eine Kombination aus technischen und rechtlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme effektiv zu gewährleisten.

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