Zeitgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung hat die EU auch eine Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Innern (JI-Richtlinie) auf den Weg gebracht. Ziel der JI-Richtlinie ist es, für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen, um insgesamt ein höheres Datenschutzniveau in der Union zu erreichen. Die Mitgliedstaaten dürfen in ihren nationalen Gesetzen auch strengere Anforderungen erhalten oder aufstellen.

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