Unter maßgeblicher und begründeter Einspruch versteht die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) „einen Einspruch im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder nicht oder ob die beabsichtigte Maßnahme gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen“.

← zurück

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
CIPM
FIP
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten

Ihr Ansprechpartner:

Michael Gilmour

Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter

Certified Professional Data Protection Officer (udis)