Bei dem sogenannten Need-to-know-Prinzip (auch Erforderlichkeitsprinzip) handelt es sich um eine Zugriffskontrolle auf personenbezogene Daten. Hierbei soll gewährleistet werden, dass grundsätzlich nur diejenigen Personen Zugriff auf Daten haben, welche diese unmittelbar für die Erfüllung einer konkreten Aufgabe benötigen.
Ihr Ansprechpartner:
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Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
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Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten
Ihr Ansprechpartner:
Michael Gilmour
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
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