Nach Art. 56 Abs. 6 DSGVO ist bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung die sog. federführende Aufsichtsbehörde alleiniger Ansprechpartner des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters. Dies bedeutet, dass Unternehmen bei grenzüberschreitenden Datentransfers oder -verarbeitungen nur noch einen Ansprechpartner für die Beurteilung der datenschutzrechtlichen Belange haben werden, auf dessen Aussagen sie sich dann auch verlassen dürfen.
Ihr Ansprechpartner:
Erdem Durmus
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
CIPP/E
CIPM
FIP
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten
Ihr Ansprechpartner:
Michael Gilmour
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
Certified Professional Data Protection Officer (udis)