Nach Art. 56 Abs. 6 DSGVO ist bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung die sog. federführende Aufsichtsbehörde alleiniger Ansprechpartner des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters. Dies bedeutet, dass Unternehmen bei grenzüberschreitenden Datentransfers oder -verarbeitungen nur noch einen Ansprechpartner für die Beurteilung der datenschutzrechtlichen Belange haben werden, auf dessen Aussagen sie sich dann auch verlassen dürfen.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

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Erdem Durmus

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