Von einer Opt-in-Lösung spricht man, wenn eine Zustimmung des Nutzers über die Verarbeitung seiner Daten nicht automatisch vorausgesetzt wird (siehe auch: Opt-out). Dieses Verfahren kann mittels einfachem Opt-in, aber auch mittels Double-Opt-in realisiert werden, beispielsweise durch eine weitere Bestätigung im Rahmen einer E-Mail.

← zurück

Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten