Recht auf Löschung oder auch Recht auf Vergessenwerden:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist grundsätzlich verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen. Hiervon gibt es einige Ausnahmen, etwa wenn der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung benötigt oder aufbewahren muss. Der Verantwortliche muss bei einem Löschbegehren der betroffenen Person zudem alle Empfänger der personenbezogenen Daten darüber informieren.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
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Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

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