Nach den Grundsätzen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss eine Verarbeitung rechtmäßig sein. Dies ist sie, wenn personenbezogene Daten nach mindestens einer der Bedingungen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO eingehalten werden:

  • Einwilligung durch die Betroffenen Person
  • Verarbeitungszweck zur Vertragserfüllung
  • Verarbeitungsgrund zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer Person
  • Datenverarbeitung zum Schutz vom öffentlichen Interesse
  • Wahrung berechtigten Interessen der Verantwortlichen selbst oder Dritten

Für die Verarbeitung besonderer Kategorien ist ein Erlaubnistatbestand nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO heranzuziehen.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

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