Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (SächsDSB) – derzeitiger Amtsinhaber ist seit Dezember 2015 Andreas Schurig - ist seit dem 25. Mai 2018 Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 Abs. 1 der DSGVO. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist nach § 15 SächsDSDG eine oberste Staatsbehörde mit Dienstsitz in Dresden. Der Amtsinhaber wird nach § 16 SächsDSDG vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.

Im öffentlichen Bereich, z. B. bei Staatsbehörden, dürfen der Sächsische Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter nach § 19 SächsDSDG wie bisher jederzeit Diensträume betreten; auch muss ihnen wie bisher Zugang zu allen Datenverarbeitungsanlagen und -geräten gewährt werden. Auch darf der Sächsische Datenschutzbeauftragte, wenn er einen strafbewehrten Verstoß gegen eine Vorschrift über den Datenschutz festgestellt hat, diesen wie bisher bei der zuständigen Behörde, meist der zuständigen Staatsanwaltschaft, anzeigen.

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Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

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