Standardvertragsklauseln sind Rechtsinstrumente zur Bereitstellung angemessener Garantien für Datenübermittlungen aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum in Drittländer.

Die Europäische Kommission hat drei Beschlüsse angenommen, in denen erklärt wird, dass Standardvertragsklauseln angemessen sind; daher können Unternehmen diese Klauseln in einen Übermittlungsvertrag aufnehmen.

Grundsätzlich ist keine Genehmigung von Datenschutzbehörden erforderlich, um diese Klauseln verwenden zu können. Eine formelle Meldung an die Behörde kann jedoch trotzdem erforderlich sein.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

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