Der Grundsatz der Transparenz stellt eine Ausprägung der Verarbeitung nach Treu und Glauben dar. Demnach ist der Betroffene bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf faire Art und Weise zu behandeln.

Eine Datenverarbeitung gilt in Bezug auf Transparenz als fair, wenn der Betroffene durch Aufklärung über den Umfang und die Ausmaße der Verarbeitung mehr Entscheidungsmacht über seine Daten erhält und seine Rechte besser ausüben kann.

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