Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beschreibt ein grundsätzliches Prinzip im Datenschutzrecht, nachdem eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erstmal verboten ist, sofern keine Erlaubnistatbestände erfüllt sind. In der DSGVO sind diese in Art. 6 Abs. 1 bzw. Art. 9 Abs. 2 DSGVO geregelt.

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