Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten liegt vor, wenn die Daten, für die Ihr Unternehmen/Ihre Organisation verantwortlich ist, von einem sicherheitsrelevanten Ereignis betroffen sind, das zu einer Verletzung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität führt. Wenn dies geschieht und die Verletzung womöglich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten einer Person darstellt, muss das Unternehmen/die Organisation die Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens binnen 72 Stunden, nachdem ihm/ihr die Verletzung bekannt wurde, darüber unterrichten.
Ihr Ansprechpartner:
Erdem Durmus
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
CIPP/E
CIPM
FIP
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten
Ihr Ansprechpartner:
Michael Gilmour
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
Certified Professional Data Protection Officer (udis)