Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Art. 57 und 58 DSGVO erteilen oder verlängern Zertifizierungsstellen, die über das geeignete Fachwissen hinsichtlich des Datenschutzes verfügen, nach Unterrichtung der Aufsichtsbehörde – damit diese erforderlichenfalls von ihren Befugnissen gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. h DSGVO Gebrauch machen kann – die Zertifizierung.
Ihr Ansprechpartner:
Erdem Durmus
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
CIPP/E
CIPM
FIP
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten
Ihr Ansprechpartner:
Michael Gilmour
Managing Director | Externer Datenschutzbeauftragter
Certified Professional Data Protection Officer (udis)