Die Zutrittskontrolle soll verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben. Dies kann zum Beispiel durch eine Alarmanlage oder einen Pförtner gewährleistet werden.
Die Zutrittskontrolle soll verhindern, dass Unbefugte Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben. Dies kann zum Beispiel durch eine Alarmanlage oder einen Pförtner gewährleistet werden.