Betroffenenanfragen rechtssicher und vollständig bearbeiten
Der Datenschutz schützt Menschen vor den Gefahren unrechtmäßiger Datenverarbeitungen. Jeder Verantwortliche ist dazu verpflichtet, betroffene Personen (Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner etc.) über die Details der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Damit diese besser verstehen, was mit ihren Daten passiert, sind in der DSGVO sogenannte Betroffenenrechte verankert. Diese Rechte können die betroffenen Personen grundsätzlich unentgeltlich bei dem Verantwortlichen geltend machen. Die in der DSGVO niedergelegten Betroffenenrechte sind:
- Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") (Art. 17 DSGVO)
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)
Nach Art. 12 DSGVO hat der Verantwortliche die Betroffenenrechte unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen zu bearbeiten. Bspw. muss die Bearbeitung des Antrags unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erfolgen.
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