Betroffenenanfragen rechtssicher und vollständig bearbeiten

Der Datenschutz schützt Menschen vor den Gefahren unrechtmäßiger Datenverarbeitungen. Jeder Verantwortliche ist dazu verpflichtet, betroffene Personen (Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner etc.) über die Details der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Damit diese besser verstehen, was mit ihren Daten passiert, sind in der DSGVO sogenannte Betroffenenrechte verankert. Diese Rechte können die betroffenen Personen grundsätzlich unentgeltlich bei dem Verantwortlichen geltend machen. Die in der DSGVO niedergelegten Betroffenenrechte sind:

Nach Art. 12 DSGVO hat der Verantwortliche die Betroffenenrechte unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen zu bearbeiten. Bspw. muss die Bearbeitung des Antrags unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags erfolgen.

Mit Notos Xperts Expertise an Ihrer Seite

Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung bzw. Beantwortung solcher Anfragen von betroffenen Personen, von der Informationsbeschaffung bis zur Formulierung der Antwort. Dabei erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein individuelles Konzept für den Umgang mit solchen Anfragen.

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Ihr Ansprechpartner:

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