Auf Kundendaten bedenkenlos zugreifen können

Kundendaten sind für Unternehmen ein besonders wertvolles Asset. Sie müssen regelmäßig gepflegt werden, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Der Einsatz von CRM-Datenbanken erleichtert für zahlreiche Beschäftigte aus verschiedenen Unternehmensbereichen die Zugriffsmöglichkeiten auf Kundendaten und somit auch ihre Organisation und Verwaltung. Allerdings sind hierbei datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Insbesondere liegt der Fokus hier auf Art. 25 DSGVO (Privacy by Design and Default).

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen von Privacy by Design and Default an Software und Systeme können immer durch ein Zusammenspiel von technischen und organisatorischen Maßnahmen erfüllt werden. Technische Maßnahmen können etwa Voreinstellungen (deaktivierte Häkchen, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder ein Privacy Dashboard) sein. Organisatorische Maßnahmen können zum Beispiel aus Zugriffsbeschränkungen und entsprechenden Berechtigungskonzepten bestehen. Häufig überschneiden sich Maßnahmen auch.

Unsere Leistungen

Wir bewerten Ihre CRM-Datenbanken und bringen diese mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben in Einklang. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bedenkenlos auf Ihre Kundendaten zugreifen können, nachdem Sie alle entsprechenden Anforderungen des Datenschutzes lückenlos umgesetzt haben. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Auswahl und dem Einsatz datenschutzfreundlicher Produkte und helfen Ihnen bei der Dokumentation der Datenschutzmaßnahmen.

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Ihr Ansprechpartner:

Jens Engelhardt

Managing Partner | Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner:

Erdem Durmus

Prokurist | Externer Datenschutzbeauftragter

CIPP/E
ISO 27001
Basiszertifikat Projektmanagement von der GPM
Fachkundenachweise zum Datenschutzbeauftragten